GEHALTSGEFÜGE. Heute hat die Mindestlohnkommission entschieden, der Mindestlohn soll in Deutschland in zwei Stufen bis 2027 auf 14,60 € pro Stunde steigen. Ich bin gegen einen solchen Einheitslohn.

Mindestlohn: Bitte keinen Einheitslohn
Und zwar nicht, weil ich gegen eine Erhöhung des Mindestlohns wäre. Im Gegenteil! Aus meiner Warte sollte er bis 2027, also in zwei Jahren, sogar zum Beispiel auf 17,50 € – oder gar 18 € steigen – jedoch nicht für alle ArbeitnehmerInnen, sondern nur für diejenigen, die eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen haben; sei es Friseur oder Friseuse, Fachverkäufer oder -verkäuferin, Altenpfleger oder -pflegerin, Bäcker oder Bäckerin, Elektriker oder Elektrikerin (oder wie die Berufe sonst noch heißen). Denn aus meiner Warte ist es ein gesellschaftlicher Skandal, dass nicht wenige Personen mit einer qualifizierten Ausbildung trotz Vollzeitarbeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, also sogenannte Aufstocker sind.
Beim Mindestlohn bitte differenzieren
Was mich an der Entscheidung der Mindestlohnkommission bzw. in der gesamten politischen Diskussion über den Mindestlohn jedoch stört, ist, dass bei ihr keinerlei Differenzierung erfolgt. Was spräche zum Beispiel gegen folgendes Tableau:
- ArbeitnehmerInnen mit einer qualifizierten abgeschlossenen Ausbildung erhalten (sofern sie in ihrem erlernten Beruf arbeiten) mindestens einen Lohn von 17,50 € oder gar 18 €/Stunde,
- ArbeitnehmerInnen ohne eine qualifizierte Ausbildung, die jedoch ein, zwei Jahr eingearbeitet sind, erhalten einen Lohn von mindestens zum Beispiel 14,50 € oder 15 €/Stunde,
- ArbeitnehmerInnen ohne eine qualifizierte Ausbildung, die noch nicht eingearbeitet sind, erhalten mindestens einen Lohn von 12,50 oder 13 €/Stunde
- ArbeitnehmerInnen ohne Ausbildung, deren Leistungsvermögen aus Markt- bzw. Arbeitgebersicht aufgrund gewisser „Beeinträchtigungen“ (seien diese zum Beispiel sprachlicher, gesundheitlicher oder sonstiger Art) stark eingeschränkt ist, erhalten einen Mindestlohn von mindestens 9,50 oder 10 €/Stunde.
Eine qualifizierte Berufsausbildung muss sich erkennbar lohnen

Eine qualifizierte Berufsausbildung muss sich erkennbar lohnen
Eine solche Differenzierung würde ich sehr begrüßen, da von ihr unter anderem das Signal ausgehen würde: Eine qualifizierte Ausbildung lohnt sich.
Zugleich würde sie jedoch Personen, die faktisch nur über ein mehr oder minder eingeschränktes Leistungsvermögen verfügen und/oder nur bedingt belastbar sind, den Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis im ersten Arbeitsmarkt erleichtern … und ihnen eine Entwicklungsperspektive bieten.